Pressemitteilung gegen immer mehr Bundeswehreinsätze ohne UN-Mandat
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Unser Grundsatz
Der Arbeitskreis respektiert die Rolle der Bundeswehr als Bestandteil der Verteidigung unserer demokratisch verfassten Gesellschaft auf der Basis des Grundgesetzes und des Völkerrechts.
Wir begleiten kritisch die Politik hinsichtlich des Auftrags der Streitkräfte, deren Bindung an Moral und Gesetze, die Umsetzung des Staatsbürgers in Uniform sowie nichtmilitärische Alternativen der Konfliktbewältigung.
Pressemitteilung des Arbeitskreis Darmstädter Signal vom 21.03.2016 in Bonn.
Die Bundeswehr in trübem juristischem Gewässer
Chaos in der Sicherheitspolitik! –
Rechtfertigungsschwelle für Militäreinsätze auf Tiefststand
Deutschland verlässt den Boden des Völkerrechts
Die kritischen Soldaten fordern die Regierungskoalition auf, die Bundeswehr nicht mehr in juristisch fragwürdige militärische Einsätze zu entsenden. Der Arbeitskreis Darmstädter Signal erwartet, dass die Mitglieder des Bundestages gegen die weitere Aushöhlung des Völkerrechts stimmen. Ein Einsatz der Bundeswehr kann nur noch erfolgen, wenn ein tragfähiges Mandat des UN Sicherheitsrats vorliegt.
Keine Legitimation zum militärischen Einsatz in der Flüchtlingskrise
Die Entsendung der Bundeswehr zur Bekämpfung von Schleusern verstößt gegen das verfassungsrechtliche Trennungsgebot zwischen Militär und Polizei. Bei kriminellen Handlungen ist die Bundespolizei zuständig. Schleuser sind ohnehin nicht auf den Flüchtlingsbooten anzutreffen. Der Einsatz der NATO in der Ägäis, zunächst missbräuchlich unter falscher Flagge des Anti-Terror-Einsatzes Active Endeavour, zeugt ebenfalls von fehlgeleiteter Politik und erstrebt Ergebnisse, die militärisch nicht erreichbar sind.
Kein UN-Mandat in Irakisch-Kurdistan
Das vom Bundestag erteilte Mandat für den Bundeswehreinsatz im Irak ist weder grundgesetz- noch völkerrechtskonform. Kein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit (UNO) wie vom Grundgesetz gefordert, hat den Einsatz autorisiert. Alle Mandate des Sicherheitsrates zu Syrien und Irak schließen militärische Maßnahmen aus!
Kein UN-Mandat in Syrien
Der Bundeswehrbeitrag zum Kampf gegen den islamistischen Terror in Syrien im Kontext eines international unkoordinierten Vorgehens, ist zum Scheitern verurteilt. Das aus völkerrechtlicher Sicht zwingend notwendige UN-Mandat des Sicherheitsrates nach Kapitel VII ist nicht vorhanden. Ein Einsatz, für den weder Ziel und beabsichtigtes Endszenario definiert noch die politischen Rahmenbedingungen klar geregelt sind, führt nur zu einem weiteren Verlust an außenpolitischer Glaubwürdigkeit und unterstützt die weitere Destabilisierung des Landes.
Deutschland täte gut daran, seine internationale Glaubwürdigkeit nicht zu verspielen, statt bei allen militärischen Abenteuern mitzumischen. Der Militäreinsatz muss die Ultima Ratio der Staatengemeinschaft sein – daher kann auch zukünftig nur ein UN-Mandat die unabdingbare Rechtfertigung liefern!
Vorstand: Hauptmann Florian Kling (Sprecher), C3 24, 68159 Mannheim, Tel: 0176-70938410, FlorianKling@Darmstaedter-Signal.de; Dr.med. Margit Pissarek, Oberstleutnant a.D. Jürgen Rose, Major a.D. Florian Pfaff, Stabsfeldwebel Holger Hüttel
Die Pressemitteilung zum Download:
2016-03-21_PM_DarmstaedterSignal_Sicherheitspolitisches-Chaos.pdf (PDF-Dokument)
2016-03-21_PM_DarmstaedterSignal_Sicherheitspolitisches-Chaos.doc (Word-Dokument)
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Veröffentlicht von mwengelke am Montag, März 21st, 2016 @ 4:35PM
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