Drohnen hin, Drohnen her – Drohnen everywhere
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Unser Grundsatz
Der Arbeitskreis respektiert die Rolle der Bundeswehr als Bestandteil der Verteidigung unserer demokratisch verfassten Gesellschaft auf der Basis des Grundgesetzes und des Völkerrechts.
Wir begleiten kritisch die Politik hinsichtlich des Auftrags der Streitkräfte, deren Bindung an Moral und Gesetze, die Umsetzung des Staatsbürgers in Uniform sowie nichtmilitärische Alternativen der Konfliktbewältigung.
Dieser Artikel stellt einen persönlichen Beitrag zur Diskussion von Florian Kling dar und ist keine beschlossene Position des Ak DS. Sie sind dazu aufgerufen sich über die Kommentarfunktion an der Diskussion zu beteiligen.
Ich habe noch keine Drohne bedient oder geflogen, zumindest keine militärische. Wenn ich aber über die Bedienung und Kontrolle lese, muss ich immer zuerst an meine Erfahrung in der Ausbildung mit einer FLW auf einem gepanzerten Dingo denken. Die FLW ist eine über Joystick gesteuerte Waffe, die komplett vom Inneren des Fahrzeuges bedient werden kann. Die Optik und Sensoren aller Art (Nachtsicht, Wärme etc.) werden ebenfalls innen auf einem großen Monitor dargestellt. Im Vergleich zur regulären Schießausbildung mit dem Gewehr, war mir in dieser Situation viel deutlicher bewusst, was ich eigentlich tue. Und zwar deshalb, weil ich die 600m entfernte Schützenscheibe auf dem Monitor in kompletter Größe und in Farbe viel unmittelbarer vor mir sah als einen kleinen verfehlbaren Punkt in der Zieloptik des Gewehres. So wurden mir die Konsequenzen dessen, was durch eine Betätigung des Abzugs passieren würde, viel deutlicher vor Augen geführt. Denn aus dem sicheren Fahrzeug heraus hatte ich eine viel bessere Möglichkeit, das Ziel als feindlichen Kombattanten aufzunehmen und abzuwägen. Sicherlich: Es fehlt das Adrenalin im Blut, die Angst um das eigene Überleben sowie benachbarte Kameraden und das Chaos eines bewaffneten Kampfes, welches in einer Kriegssituation herrscht – aber eine Verbesserung zur vom Humanitären Völkerrecht geforderten Abwägung und Relativierung im Gefecht ist in jedem Fall gegeben. Wenn Kritiker das Ganze mit einem Videospiel vergleichen und dem Soldaten an der Waffe unterstellen, den Bezug zur Realität zu verlieren, ist dies schlichtweg falsch und unbegründet.
Wie verhält es sich also bei den gegenwärtig eingesetzten Drohnen? Welche Unterschiede ergeben sich vor allem im Vergleich zu bisher eingesetzten Kampfjets oder dem Verbund vernetzter Waffensysteme, bei dem sich der Sensor lokal an einem anderen Ort befindet als der Effektor – die Waffe, die schließlich den tötlichen Schlag ausführt? Ich glaube es gibt nichts Neues. Wie Jürgen Rose in seinem Vortrag auf dem 89. Arbeitstreffen des Darmstädter Signals ausgeführt hat, sind die gegenwärtigen Drohnen militärisch keineswegs bisherigen Waffen überlegen, sondern vielmehr unterlegen, insbesondere gegenüber der feindlichen Luftabwehr sowie im Hinblick auf mögliche Reichweite, Einsatzhöhe, Geschwindigkeit, Aufklärbarkeit und Bewaffnung. Der einzige Unterschied ist die fehlende Besatzung. Dieser Umstand macht allein aber weder eine illegale Waffe aus noch bringt er eine neue Qualität im Kriege mit sich. Ein Bediener, der das aufgefasste Ziel als Feind oder Zivilisten identifizieren muss, ist schließlich immer noch vorhanden. Dieser und dessen militärische Vorgesetzte sind nach dem Humanitären Völkerrecht verantworlich für ihr Handeln im internationalen bewaffneten Konflikt. In Bezug auf meine eingangs erwähnte Erfahrung mit ferngesteuerten Waffen möchte ich daher anmerken, dass die Drohnen-spezifischen Flugeigenschaften gegenüber jenen von Kampfflugzeugen in Verbindung mit state-of-the-art Sensor- und Videotechnik und dem damit verbundenen Zeit- und Aufklärungsgewinn für den Bediener im Hinblick auf die Freund-Feind-Differenzierung wie vom Humanitären Völkerrecht gefordert sogar eine Verbesserung darstellen. Im Übrigen sieht auch der Wächter des Humanitären Völkerrechts, das Rote Kreuz, derzeit kein Problem mit der Drohne an sich (Interview mit Peter Maurer: The use of armed drones must comply with laws). Genauso wenig wie den Versuch, derartige Szenarien mit einem Videospiel zu vergleichen, kann ich das dreist konstruierte Bild einer Parallelwelt akzeptieren, demnach Drohnenbediener ‚mal kurz einen Kaffeeschwatz halten‘, während sie eine gemütliche ‚Pause vom Krieg‘ einlegen. Würden Soldaten die Realität ihres Einsatzes wirklich nicht erkennen, litten sie auch nicht an posttraumatischen Belastungsstörungen – wie Peter Singer der Brookings Institution belegt.
Aber: Die Tatsache, dass ich nichts gegen die gegenwärtigen Drohnen einzuwenden habe, bedeutet keinesfalls, dass ich deren gegenwärtige Nutzung gutheiße. Schließlich ist eine Waffennutzung ausschließlich dann rechtmäßig, wenn auch der Krieg selbst rechtmäßig ist. Auf den vorliegenden Fall übetragen, ist die Drohne zwar mit dem „jus in bello“ (Recht im Krieg) vereinbar, dies bringt aber nicht automatisch das „jus ad bellum“ (Recht zum Krieg) mit sich, welches nur durch die UN-Charta geregelt ist. Völkerrechtlich unrechtmäßige „Einsätze“ bspw. im unmandatierten weltweiten „Krieg gegen den Terror“, über den Grenzen eines Mandatsgebiets hinaus (bspw.: Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan) machen damit auch die dortige Nutzung von Drohnen illegal. Dies trifft aber auch auf Bodentruppen ohne Mandat, Kampfflugzeuge, grenzübergreifende Artillerie oder seegestützte Raketen zu. Vor wie nach der Drohnenzeit gab und gibt es Spezialkommandozugriffe und Geheimdiensteinsätze ohne Mandat. Also liegt auch hier kein qualitativer Unterschied zwischen althergebrachten Waffensystemen und der gegenwärtigen Drohne vor. Der Einwand, dass unbemannte Flugobjekte eher von einem demokratischen Staat eingesetzt werden, weil diese keine Verluste verursachen und an der Heimatfront damit eher akzeptiert werden, trifft zu. Er trifft aber auch hier wieder genauso auf alle anderen Waffen und Waffenweiterentwicklungen der letzten Jahrzehnte zu, welche den militärischen Schutz der Soldaten verbesserten. Auch die einseitige Aufrüstung vom Gewehr zur Streitaxt verbesserte die Akzeptanz des Krieges weil weniger eigene Soldaten im Kampf gegen die feindlichen Streitäxte starben. Die Bestrebungen nach Assymetrie einer Kriegspartei sind damit also schon so alt wie der Krieg selbst. Das Problem einer sinkenden Hemmschwelle für Parlamente, das Militär einzusetzen, je besser deren Rüstung ist, muss demnach an anderer Stelle angegangen werden.
Bisher gibt es also noch keine qualitative Veränderung im Krieg durch Drohnen. Dies liegt vor allem daran, dass Drohnen keinen Paradigmenwechsel in der Beschaffenheit des Krieges darstellen. Den ‚ritterlichen‘ Kampf auf dem Schlachtfeld, Mann gegen Mann, gibt es schon lange nicht mehr. Im System verbundener Waffen liegen im Krieg – schon seit sehr langer Zeit – oft Feindaufnahme und Feindbekämpfung weit auseinander.
Einhegung zukünftiger Entwicklungen (sog. autonomer Kampfroboter/u. – drohnen)
Weiterentwicklungen und Weiterrüsten des Militärs sind ebensowenig aufzuhalten wie der technische Fortschritt. Gegenüber Letzterem ist es aber in Internationalem Recht möglich, aus humanitären und sogar militärischen Erwägungen beider Konfliktparteien den Einsatz bestimmter Kriegspraktiken und Kriegsmittel einzuhegen und zu unterbinden. Derzeit ist die einzige automatische Funktion einer Drohne der Start wie die Landung, und selbst diese erfordern in der Regel noch umfassenden Personaleinsatz, damit sie nicht vom Himmel fallen , wie die FAZ über Bundeswehr-Drohnen berichtet. Gefährlich wird es, wenn Drohnen dahingehend weiterentwickelt werden, autonom zu agieren und zu kämpfen. Kommt es also dazu, dass die Drohne Teil einer Lebenserfassungsmaschinerie (Begriff von Thomas Mickan, Informationsstelle Militarisierung) wird, bei der eine automatische Sortierung und Selektionierung von Freund und Feind stattfindet, ohne dass dabei ein verantwortlicher Kombattant in den kriegerischen Akt involviert ist, besteht in der Tat ein Paradigmenwechsel, welcher das bisherige Humanitäre Völkerrecht aushebelt. Wahrscheinlich sehen auch die meisten Kritiker in der aktuellen Drohnen-Debatte diese Gefahr, weil sie bei „Drohnen“ unweigerlich an Science Fiction wie beispielsweise im Film „Terminator“ erinnert werden. Aufgrund zukünftiger Gefahren einer Technologie ist es jedoch unrealistisch wie auch unlogisch, schon hier den Anfängen zu wehren. Die rechtlichen Möglichkeiten des Völkerrechts lassen es sinnvoll erscheinen, diese autonomen Mustererkennungsprozesse und automatischen Kampfakteure zu verhindern. Ob es wirklich zu dieser Automatisierung kommen wird, steht bislang noch aus. So wie ich die Militärs einschätze, lässt kein militärischer Führer zu, dass Entscheidungskompetenzen aus der Hand von denkenden Menschen und hierarchischen Entscheidungsprozessen genommen werden. Bis dahin müssen die Diplomaten, die Staatsbürger in Uniform und die Völkerrechtler dieser Erde gleichermaßen vorbereitet sein, um diesen Einsatz völkerrechtlich auszuschließen. Einer zukünftige Gefahr soll auch aus Sicht des IKRK erst dann begegnet werden wenn sie real wird.
Um zukünftigen Drohnen-Entwicklungen begegnen zu können, braucht es zuallerest eine genaue Definition einer Drohne. Sind sie ferngelenkt? Das sind auch andere Lenkwaffen und Raketen. Fliegen sie ohne Besatzung? Das trifft auch auf Geschosse und sogenannte Flugkörper zu. Was genau unterscheidet sie von Kampfflugzeugen? Eventuell die Programmierbarkeit? Nach Jürgen Rose könnten beispielsweise die Reichweite, Flughöhe oder Satellitensteuerung als definierende Parameter herangezogen werden.
Die Geschichte des Völkerrechtes hat bereits bewiesen, dass es möglich ist, besonders ’schlimme‘ und nichtunterscheidende Waffen zu verbieten. Hierunter fallen z.B. chemische Kampfstoffe, biologische Waffen, Streumunition oder Antipersonenminen. Der Einwand der Kritiker, dass diese dennoch eingesetzt wurden und werden lasse ich an dieser Stelle nicht zu. Dass deren Einsatz verringert wurde – denn genau dies bedeutet ‚eingeheht‘ – ist unumstritten. Kurz: Obwohl auch heute noch Mord und Totschlag stattfindet, wollen wir doch nicht daran zweifeln, dass es notwendig ist, Gesetze zu haben, die gegen diesen vorgehen.
Noch sind Drohnen nicht autonom oder gar künstlich intelligent. An einer adäquaten Beschreibung und Defintion des Gefährlichen muss gearbeitet werden, um überhaupt den notwendigen Rahmen für Verhandlungen zur Einhegung der „Kampfroboter“ zu schaffen. Die Bestimmung der roten Linie, ab wann die qualitative Grenze einer völkrrechtswidrigen Waffe im Hinblick auf Drohnen überschritten ist, steht noch aus – Gefahr im Verzug besteht allerdings nicht.
Es ist sinnvoller, gerade stattfindende Verbrechen gegen das Humanitäre Völkerrecht und unrechtmäßige Kriege anzuprangern und die Aufmerksamkeit darauf zu lenken. Ob die Bundeswehr schlußendlich Drohnen kaufen wird, entscheiden einerseits der Geldbeutel und andererseits die möglichen zur Verfügung stehenden Alternativen. Mir wäre es lieber, wenn der bisherige Schutz der Soldaten ausgebaut und die angestrebten Fähigkeitsspektren der Bundeswehr tatsächlich auch personell und materiell ausgefüllt würden.
Florian Kling, Oberleutnant und Sprecher Arbeitskreis DARMSTÄDTER SIGNAL
Veröffentlicht von mwengelke am Dienstag, Juli 1st, 2014 @ 5:48PM
Kategorien: Meldungen
Die Kontrolle von Drohnen-Tests ist unmöglich, Abgeordnete werden belogen
„Wieder wird der Bundestag über Flüge von Drohnen im Unklaren gelassen. Die parlamentarische Kontrollkommission musste selbst um Informationen nachsuchen, welche Überwachungstechnik von US-Drohnen bei Trainingsflügen über Bayern mitgeführt wird“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko die Antwort auf eine Schriftliche Frage zur fehlenden Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten des Bundes, der Bundeswehr sowie der parlamentarischen G 10-Kommission in die Drohnen-Tests über US-Basen in Deutschland.
Die US-Armee stationiert 57 Drohnen der Typen „Raven”, „Hunter” und „Shadow” in Bayern. Das Verteidigungsministerium hat seit acht Jahren Aufstiegsgenehmigungen über den US-Basen Bamberg, Hohenfels, Vilseck, Grafenwöhr und Illesheim erteilt. Nun haben US-Militärs Trainingsflüge in zwei Korridoren zwischen den Standorten beantragt. Dies wäre bundesweit einmalig: Selbst Drohnen der Bundeswehr dürfen nicht zwischen eingerichteten Sperrgebieten verkehren.
Andrej Hunko weiter:
„Die US-Drohnen sollen in 4.000 Metern Höhe fliegen und Überwachungstechnik befördern. Kleinlaut gibt das Verteidigungsministerium zu, dass weder die Datenschutzbeauftragten des Bundes oder der Bundeswehr noch die parlamentarische G 10-Kommission für die Aufsicht ausländischer Trainingsflüge in Deutschland zuständig sind. Die Bundesregierung verlässt sich auf die Zusicherung der US-Armee, dass keine Spionagetechnik an Bord sei. Kameras würden angeblich nur über den Basen angeschaltet. Beides ist jedoch nicht nachprüfbar.
Die Abgeordneten der G 10-Kommission hatten von den US-Drohnen über Bayern erst aus der Presse erfahren. Ich halte das für einen Beleg für die Zahnlosigkeit des Gremiums.
Zur parlamentarischen Kontrolle von Testflügen der Bundeswehr-Drohne ‚Euro Hawk‘ wurde die G 10-Kommission sogar vorgeschoben, um Bedenken zur Aufzeichnung von Telekommunikation zu zerstreuen. Ich wurde im Sommer vom Verteidigungsministerium beruhigt, die G 10-Kommission sei hierfür zuständig und einbezogen. Der Vorsitzende der G 10-Kommission hat dies beim zuständigen Staatssekretär jedoch förmlich dementiert. Wir wurden also wissentlich belogen.
Im Untersuchungsausschuss zum ‚Euro Hawk‘ erfuhren wir, dass ein von der Bundeswehr für derartige Großprojekte vorgeschriebenes Datenschutzkonzept fehlt. Ein Vermerk in den Akten belegt, dass dies den Abgeordneten unserer Fraktion unbedingt verschwiegen werden sollte. Zuvor wurden unsere Kleinen Anfragen zu Drohnen auf nie gesehene Weise verschleppt, teilweise die Beantwortung mehrfach verlängert.“
Für unbemannte Plattformen darf es nur eine streng kontrollierte zivile Nutzung geben. Alle großen Drohnenprojekte der Bundesregierung erfüllen diesen Maßstab nicht. Dies gilt für eine Bewaffnung ebenso wie für die Überwachung oder Spionage. Auch die geplanten Flüge von US-Drohnen über Bayern dürfen daher nicht genehmigt werden.
Schriftliche Frage des MdB Alexander Ulrich zur Nichteinbeziehung der parlamentarischen G 10-Kommission hinsichtlich der Flüge von US-Überwachungsdrohnen über Bayern: hier.
Schriftliche Frage zum Verschweigen des fehlenden Datenschutzkonzeptes beim ‚Euro Hawk‘: hier.
Drohnen hin, Drohnen her-Drohnen everywhere
Ich glaube das ist ein Titel, der schon ganz gut auf die Verharmlosung hinweist, auf der der Flugkörper aktuell in Deutschland segelt.
Wenn es denn stimmen sollte, was die Computer Bild (24/2013) schreibt, so sahen das Thomas de Maiziere und Frau Dr. Merkel bei einer Wahlkampfveranstaltung nicht ganz so locker. Als ein Mitglied der Piratenparteien eine Drohne auf sie zusteuerte (nur für schöne Fotos) soll die Polizei den Piraten alsbald zur Landung seines Fluggerätes veranlasst haben. So eine Demonstration führt wohl manchmal doch zu tieferen Einsichten. Falls die Darstellung aus Computer Bild richtig sein sollte.
Ich glaube so ein schulmeisterlicher Rat an alle Nicht-Uniformierten, die Drohnendebatte zu meiden, erinnert irgendwie an die Zeiten des Hauptmanns von Köpenick. Sicher ist es wichtig, gerade stattfindende humanitäre Verbrechen nachträglich anzuprangern (und Kriegsverbrechen zu bestrafen), noch wichtiger ist es , sie zu verhindern. Die Häufigkeit oder Bereitschaft des Einsatzes (bewaffneter) Drohnen mit dem Grad der Demokratie eines Staates korrelieren zu wollen, halte ich für einen nicht besonders geglückten Denkansatz. Das dürfte wohl schiefgehen und die These klingt auch ein bisschen demagogisch, finde ich.
Weiterrüsten und Weiterentwicklungen des Militärs seien ebensowenig aufzuhalten wie der technische Fortschritt? Da wurde ja in dem Beitrag doch eigentlich eher belegt, dass es sich hier um keine wirklich neue Entwicklung handele. Ausserdem würde ich das Weiterrüsten nicht unbedingt mit technischem Fortschritt korrelieren wollen und es schon gar nicht zu einer Art Naturgesetz stilisieren. Und was den Geldbeutel betrifft, auf den es ankäme- der wird nicht durch die Militärs gefüllt-es sei denn, sie würden Beute machen wollen-völkerrechtswidrig und inhuman und undemokratisch.
Der Kölner Express stellte am 29. 10.2013 einen jungen amerikanischen Drohnenpiloten vor (Brandon Bryant, wenn der Name, den die Zeitung angibt denn stimmt). Er soll 27 Jahre alt sein und quasi per Joystick bereits 1626 Menschen getötet haben. Irgendwann soll er den Verdacht gehabt haben, dass er auch ein Kind getötet hat (man sieht wohl nicht immer alles so genau im Zielgebiet; es stehen ja keine Zielscheiben da, die den „wahren Feind“ markieren). Wenn es denn stimmt, was der Kölner Express schrieb, leidet Brandon Bryant nun an einem posttraumatischen Belastungssyndrom. Gesetzt den Fall unter den 1626 Getöteten wären „unbeteiligte“ Zivilisten gewesen, oder Bürger eines souveränen Staates, dem Amerika nicht den Krieg erklärt hatte. Den Opfern bzw. deren Familien oder auch den Richtern des Europäischen Gerichtshofes wäre es schwerlich möglich, zurück zuverfolgen , wer am Drücker saß, um diese Menschen zu töten.
@jefferson
Danke, gut recherchierte Fakten. Jetzt zeigen die Politeliten allmählich ihr wahres Gesicht. Bis März 2014 werden weitere brisante Enthüllungen erwartet. Bisher war ja nur von Duldung der US-amerikanischen extralegalen Tötungsflüge mit bewaffneten UAV durch die Bundesregierung die Rede.
Die Tagesschau meldete am 15.11.2013, dass die deutsche Regierung sogar eine US-Geheimdienstfirma, die für die „National Security Agency“ (NSA) tätig ist und Kidnapping-Flüge für die CIA plante, bis heute Millionenaufträge von der deutschen Regierung erhalten hat. Nähres dazu soll am 28.11.2013 in einem Schwerpunkt „Berichterstattung über den Geheimen Krieg“ im Ersten ausgestrahlt werden. Sie können es nicht mehr verhindern, denn auch ein Buch von John Goetz und Christian Fuchs „Geheimer Krieg“ ist unlängst erschienen.
Am 15.11.2013 titelt die Süddeutsche Zeitung „Deutschland zahlt Millionen für US-Militär“ Einzelplan 12, Kapitel 12.15, Titel 632.03, Baumaßnahmen 598 Mio. € zzgl. Flurschadensbeseitigung 327 Mio. € zzgl. Umzüge der US-Luftwaffe von Frankfurt nach Ramstein und Spangdahlem 70 Mio. €.
Die Liste geht noch länger. Grundlage ist ein Verwaltungsabkommen aus dem Jahre 1975 unter dem Namen Auftragsbautengrundsätze (ABG).
Das US-Militärkrankenhaus Landstuhl wird bis 2018 aufgegeben. Stattdessen wird ein neues US-Militärhospital in Weilerbach für 170 Mio. € errichtet. Davon übernehmen die USA max. 43 Mio. €. Aus dem zuständigen Ministerium heißt es: „Aktuell gibt es keine Bestrebungen, das ABG-Abkommen zu erneuern.“
Am 3.12 2013 /21 Uhr bei Panorama-Reporter ein ausgezeichneter Beitrag u.a. über die AFRICOM-Zentrale in Stuttgart. Ausgezeichnet gemacht und faktenreich. Alles andere als langweilig.