Atomkrieg ist keine Option
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Unser Grundsatz
Der Arbeitskreis respektiert die Rolle der Bundeswehr als Bestandteil der Verteidigung unserer demokratisch verfassten Gesellschaft auf der Basis des Grundgesetzes und des Völkerrechts.
Wir begleiten kritisch die Politik hinsichtlich des Auftrags der Streitkräfte, deren Bindung an Moral und Gesetze, die Umsetzung des Staatsbürgers in Uniform sowie nichtmilitärische Alternativen der Konfliktbewältigung.
Ein Kommentar von Martin Singe, Beisitzer des Förderkreises Darmstädter Signal, veröffentlicht in der Mittelbayrischen Zeitung am 06. November 2020
Am 25. Oktober hat Honduras als 50. Staat den UN-Atomwaffenverbotsvertrag von 2017 ratifiziert. Während immer mehr Staaten sich für diesen Vertrag einsetzen, übte Deutschland Mitte Oktober mit NATO-Partnern den Atomkrieg. In das Manöver „Steadfast Noon“ waren der Atomwaffenstandort Büchel/Eifel und der Luftwaffenstützpunkt Nörvenich bei Köln involviert. Die Tornado-Piloten der Bundeswehr übten die Bestückung der Kampfjets mit US-Atombomben, von denen 20 Stück in Büchel lagern, und deren Abwurf. Jede dieser Bomben hat rund die vierfache Sprengkraft der Hiroshima-Bombe. Gleichzeitig wurde die Verteidigung Büchels mit Patriot-Raketen geübt.
Über die unermesslich schrecklichen Folgen eines Atomkriegs ist heuer angesichts der 75. Jahrestage der Bombenabwürfe über Hiroshima und Nagasaki viel berichtet worden. Dennoch übt Deutschland den Atomkrieg und verstößt damit gegen das laut Grundgesetz verbindlich geltende Völkerrecht. Gemäß humanitärem Völkerrecht (Genfer Konventionen) ist im Kriegsfall jeder Einsatz von Waffen verboten, die militärische Ziele und Zivilpersonen unterschiedslos schädigen, die überflüssige Verletzungen und unnötige Leiden hervorrufen sowie lang anhaltende schwere Schäden an der natürlichen Umwelt verursachen.
Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat schon 1996 beschlossen, dass jeder Einsatz von Atomwaffen prinzipiell völkerrechtswidrig wäre. Der Nichtverbreitungsvertrag (NVV) verpflichtet in Artikel II alle Nichtnuklearwaffenstaaten, Atomwaffen von niemandem weder unmittelbar noch mittelbar anzunehmen. Aus all diesen Gründen hat die Bundeswehr in ihrer „Taschenkarte“ schon 2008 darauf hingewiesen, dass es deutschen Soldat*innen verboten ist, Nuklearwaffen einzusetzen. Interpretationsversuche der Bundesregierung, nach denen die allgemeinen Regeln des Kriegsvölkerrechts nur für konventionelle Waffen gelten und der NVV im Ernstfall eines Krieges nicht mehr gelte, sind völkerrechtlich unzulässig. Die Bundesregierung plant den Kauf neuer Atombomber aus den USA, da die Tornados bald ausgemustert werden. Die USA wollen 2021/22 in Büchel neue B61-12-Bomben als zielgenauere Lenkwaffen stationieren. Stattdessen ist es höchste Zeit, dass Deutschland den Atomwaffenverbotsvertrag unterzeichnet und für den Abzug der Bomben aus Büchel sorgt.
Veröffentlicht von mwengelke am Dienstag, November 10th, 2020 @ 5:05PM
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