KDV auch für Soldaten!
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Unser Grundsatz
Der Arbeitskreis respektiert die Rolle der Bundeswehr als Bestandteil der Verteidigung unserer demokratisch verfassten Gesellschaft auf der Basis des Grundgesetzes und des Völkerrechts.
Wir begleiten kritisch die Politik hinsichtlich des Auftrags der Streitkräfte, deren Bindung an Moral und Gesetze, die Umsetzung des Staatsbürgers in Uniform sowie nichtmilitärische Alternativen der Konfliktbewältigung.
Wir wurden gebeten, unsere Position zu der Frage darzulegen, ob auch Soldaten ein Recht haben, den Kriegsdienst zu verweigern. Im Gegensatz zu leider z.T. gegensätzlichen Forderungen der Bundeswehr sind wir der Meinung, dass die diesbezüglich letztinstanzlich erganenen Gerichtsurteile des Bundesverfassungsgerichts und vor allem des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.06.2005 vollumfänglich umgesetzt werden müssen. Demnach dürfen auch Militärangehörige den Gehorsam verweigern, wenn sie unmoralische oder gesetzeswidrige Aufträge wie z.B. bewaffnetes Nation-Building erhalten und ihnen eine (auch nur mittelbare) Mitwirkung daran auferlegt werden soll, die sie mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können. Sie dürfen nicht nur verweigern, sie dürfen deshalb auch nicht schwer benachteiligt werden. Vor allem zu Letzterem hat die Bundeswehr eine andere Auffassung vertreten, nämlich die, ihre Befehle, entgegen dem Urteil mit Gewalt („angemessenen Mitteln“) durchsetzen zu wollen. Das Urteil ist hier nachzulesen:
https://www.bverwg.de/210605U2WD12.04.0
Die rechtsnihilistische Auffassung der Bundeswehr ist nachzulesen im Buch „Totschlag im Amt – Wie der Friede verraten wurde“ (Anhang B, Seite 20).
Allgemein zum Recht auf KDV hier noch eine externe Meinung:
https://www.friedenspfarramt.elk-wue.de/kriegsdienstverweigerung/kdv-von-soldaten
Veröffentlicht von Florian Pfaff am Samstag, Dezember 4th, 2021 @ 2:48PM
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