Nachhaltige Sicherheit braucht Frieden!
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Unser Grundsatz
Der Arbeitskreis respektiert die Rolle der Bundeswehr als Bestandteil der Verteidigung unserer demokratisch verfassten Gesellschaft auf der Basis des Grundgesetzes und des Völkerrechts.
Wir begleiten kritisch die Politik hinsichtlich des Auftrags der Streitkräfte, deren Bindung an Moral und Gesetze, die Umsetzung des Staatsbürgers in Uniform sowie nichtmilitärische Alternativen der Konfliktbewältigung.
Plattform Zivile Konfliktbearbeitung:
Positionen und Forderungen zur Bundestagswahl 2017
Die Plattform Zivile Konfliktbearbeitung stellte, angesichts aktueller friedenspolitischer Herausforderungen, schon im September 2016 die Forderung an die zukünftige Bundesregierung auf, den Friedensauftrag des Grundgesetzes und die UN-Nachhaltigkeitsziele ernst zu nehmen.
PDF: positionen_pzkb_zur_bundestagswahl_2017.pdf
Die Parteien und die Kandidatinnen und Kandidaten für den Deutschen Bundestag werden sich zur Bundestagswahl im Jahr 2017 noch stärker als in der Vergangenheit Fragen nach Sicherheit und Frieden stellen müssen.
Mehr als 60 Millionen Menschen fliehen vor Krieg und Not, die höchste Zahl seit Ende des 2. Weltkriegs. Ein kleiner Teil sucht Zuflucht in Deutschland. Die Folgen von Krieg und Gewalt,die Angst vor Terror und Radikalisierung sind längst Themen, die viele Wählerinnen und Wähler beschäftigen. Die wachsende Gewalt gegen Geflüchtete zeigt, dass auch im Inland Anstrengungen für eine friedliche und inklusive Gesellschaft notwendig sind.
Angesichts dieser Herausforderungen braucht es eine Politik, die nicht mit Bedrohungsabwehr und sicherheitspolitischen Maßnahmen reagiert, sondern Prävention und zivile Friedensförderung ins Zentrum stellt und damit ihren politischen Gestaltungsauftrag wahrnimmt.Die Parteien und die nächste Bundesregierung müssen diese Herausforderungen annehmen, in dem sie die Förderung des Friedens zu einem zentralen Handlungsfeld machen und die Politik aller Ressorts am Auftrag des Grundgesetzes ausrichten, „dem Frieden der Welt zu dienen“.
In den UN-Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 hat die Bundesregierung diese Verpflichtung vor allem mit dem sogenannten Friedensziel 16 jüngst bekräftigt. Das Ziel „Förderung inklusiver und friedlicher Gesellschaften“ gilt gleichermaßen für die Innenpolitik, wie für die globalen Auswirkungen deutscher Politik und die internationale Politik Deutschlands.
Eine Bundesregierung, die den Friedensauftrag des Grundgesetzes und die UN-Nachhaltigkeitsziele ernst nimmt, muss
1. klare politische Prioritäten für die Bearbeitung von Konflikten mit zivilen Mittelnsetzen und entsprechende handlungsfähige Strukturen stärken
2. Programme und Strukturen der zivilen Friedensförderung ausbauen,
3. Zivile Konfliktbearbeitung in der eigenen Gesellschaft stärken,
4. friedenspolitische Verantwortung auf europäischer und globaler Ebene übernehmen.
1. Klare Prioritäten und handlungsfähige Strukturen
Frieden als Priorität der Politik wird zu Konkurrenz mit anderen staatlichen Interessen führen.
Deshalb müssen friedenspolitische Ziele klar und überprüfbar formuliert werden. Wachsende Rüstungsexporte, auch in Krisenregionen, und ein übermäßiger Ressourcenverbrauch, der Konflikte um rare Ressourcen anheizt, sind nicht mit einer Priorität für Friedensförderung vereinbar.
Die Bundesregierung sollte die ressortübergreifenden Strukturen für ziviles Krisenengagement und Friedensförderung stärken, um Zielen und Vorgaben in der politischen Praxis Geltung zu verschaffen.
Projekt: Starker Ressortkreis für Friedensförderung
Der Ressortkreis kann den Vorrang der zivilen Krisenprävention nur wirksam vertreten, wenn er politisch zum Staatssekretärsausschuss aufgewertet und sowohl finanziell als auch personell deutlich gestärkt wird.
Projekt: Friedensverträglichkeitsprüfung einführen
Analog zur bestehenden Nachhaltigkeitsprüfung sollte die Bundesregierung eine Prüfung der „Friedensverträglichkeit“ einführen. Damit könnte sie die Auswirkungen deutscher Politik und Gesetzesvorhaben auf Konfliktdynamiken in anderen Ländern vorab einzuschätzen. Bislang gilt
eine solche Prüfung nach dem Do-No-Harm-Prinzip ausschließlich für Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit fragilen Staaten. Wir halten es für dringend notwendig, dieses Prinzip auf alle Politikfelder auszuweiten.
2.Programme und Strukturen der zivilen Friedensförderung ausbauen
Frieden fördern bedeutet die Investitionen in zivile Krisenprävention und Friedensförderung deutlich zu erhöhen und mehrjährig zur Verfügung zu stellen. Denn zivile Friedensförderung kann nur dann die in sie gesetzten hohen Erwartungen erfüllen, wenn entsprechende Investitionen
in Programme und Forschung erfolgen.
Projekt: Programme der zivilen Konfliktbearbeitung ausbauen
Die Programme der zivilen Konfliktbearbeitung haben sich bewährt, aber ihr Potential für Friedensförderung wird noch nicht ausgeschöpft. Vor allem die Arbeit mit der lokalen Zivilgesellschaft braucht verlässliche Kooperationsformen und langfristige Unterstützung. Die Bundesregierung
sollte die Etats für die entsprechenden Programme und Einrichtungen wie Ziviler Friedensdienst,zivik, ZIF, FriEnt, sowie zivilgesellschaftliche Programme der Kirchen und Nichtregierungsorganisationen
entsprechend erhöhen. Der Etat für den Zivilen Friedensdienst sollte
schrittweise auf 100 Mio. EUR erhöht werden sowie die Rahmenbedingungen und die finanzielle Ausstattung für ziviles Fachpersonal für internationale Friedenseinsätze verbessert werden.
Projekt: Ziviles Peacekeeping aufbauen
Ziviles Peacekeeping, der Schutz der Zivilbevölkerung vor kriegerischer Gewalt durch die Präsenz von Friedensfachkräften, wird seit vielen Jahren erfolgreich von Nichtregierungsorganisationen praktiziert. Die Bundesregierung sollte solche Projekte durch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln unterstützen. Ebenso sollte sie sich dafür einsetzen, dass unbewaffneten Missionen internationaler Organisationen (UNO, OSZE, EU) eine Komponente des direkten Schutzes der Zivilbevölkerung hinzugefügt wird.
Projekt: Friedensforschung stärken
Die Förderung der Friedens- und Konfliktforschung in Deutschland, insbesondere der internationale Wissenschaft-Praxis-Transfer und die Zusammenarbeit mit Friedensnetzwerken, sollte eine angemessene Größenordnung erhalten. Die Wahrnehmung der Expertise der Akteure vor Ort ist für die Erarbeitung ziviler Handlungsalternativen zentral und unerlässlich. Darüber hinaus sollte die Bundesregierung einen Fonds für kurzfristige Konfliktanalysen und Expertisetransfers einrichten.
3. Zivile Konfliktbearbeitung in der eigenen Gesellschaft stärken
Frieden fördern heißt unsere Gesellschaft menschenfreundlich, integrativ und antirassistisch fortzuentwickeln. Hierzu bedarf es einer entsprechenden Gesprächs- und Handlungskultur, auch seitens der Politik und der Medien. Die UN-Nachhaltigkeitsziele zur Überwindung der sozialen Ungleichheiten
und der Förderung inklusiver Gesellschaften sind auch Auftrag an die Politik in Deutschland. Die wachsende Spaltung der deutschen Gesellschaft, zunehmende Radikalisierung, extremistische Gewalt und gesellschaftliche Konflikte erfordern vor allem den Ausbau entsprechender Präventionsprogramme.
Projekt: Kapazitäten für Mediation und Konfliktberatung in Deutschland stärken
Der Einsatz von Konfliktberaterinnen und -beratern hat sich bewährt, Kommunen werden im Umgang mit Konflikten um Integration und Radikalisierung unterstützt. Jede Kommune sollte bei Bedarf auf die Unterstützung von Konfliktberatern und Mediatorinnen zurückgreifen können. Entsprechende Kapazitäten für Ausbildung und Einsatz müssen dafür aufgebaut werden.
Projekt: Friedensbildung stärken
Unerlässlich ist die systematische Einbindung von Friedensbildung in die schulische, berufliche und wissenschaftliche Ausbildung. Der Einsatz von Jugendoffiziere an Schulen und Werbekampagnen der Bundeswehr verharmlosen hingegen unangemessen die Gewalt und die Konsequenzen
militärischer Einsätze und sollten eingeschränkt werden.
4. Friedenspolitische Verantwortung in Europa und auf globaler Ebene übernehmen
Frieden muss die Messlatte für staatliches Handeln im globalen Kontext sein. Zu dieser Ausrichtung am globalen Gemeinwohl hat sich die Bundesregierung im Rahmen der UN-Agenda 2030 mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung verpflichtet. Wenn Krisenprävention ernst gemeint
ist, müssen zudem Rüstungsexporte insbesondere von kleinen und leichten Waffen beendet und glaubwürdige, wirksame Schritte zur Abrüstung ergriffen werden.
Projekt: Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung umsetzen
Im Jahr 2015 hat sich die Bundesregierung in der Agenda 2030 gemeinsam mit 194 Staaten 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung gesetzt. Die Erreichung der Ziele wäre ein entscheidender Beitrag zur Friedensförderung. Die Bundesregierung sollte deshalb der ambitionierten Umsetzung der Agenda 2030 hohe Priorität einräumen.
Projekt: Rüstungsexporte begrenzen – Abrüstung
Der Export von Produkten und Dienstleistungen, die für Krieg und Unterdrückung nutzbar sind, in Konfliktgebiete muss beendet und weltweit drastisch eingeschränkt werden. Die Bundesregierung sollte dazu Abrüstung und Rüstungskontrolle vorantreiben, auch durch eine Senkung der deutschen Ausgaben für Militär und Rüstung sowie durch weitreichende politische Initiativen für Abrüstung und geringere Militärausgaben der NATO-Staaten. Abschreckung und Drohung mit Atomwaffen müssen überwunden werden. Nuklearsprengköpfe müssen endlich aus Deutschland
abgezogen werden.
September 2016
Herausgegeben vom SprecherInnenrat der Plattform Zivile Konfliktbearbeitung.
Plattform Zivile Konfliktbearbeitung. www.konfliktbearbeitung.net
Christiane Lammers (Geschäftsführerin),
Obenmarspforten 7, 50667 Köln. Tel: 0221 – 16 93 24 60,
E-Mail: koordination@konfliktbearbeitung.net
Picture: Krieg by Flickr-User Elijah Snyder-Vidmar under CC-License.
Veröffentlicht von mwengelke am Sonntag, Januar 8th, 2017 @ 11:22AM
Kategorien: Meldungen