pax christi fordert Bundeswehrsoldaten zur Gewissensprüfung auf
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Unser Grundsatz
Der Arbeitskreis respektiert die Rolle der Bundeswehr als Bestandteil der Verteidigung unserer demokratisch verfassten Gesellschaft auf der Basis des Grundgesetzes und des Völkerrechts.
Wir begleiten kritisch die Politik hinsichtlich des Auftrags der Streitkräfte, deren Bindung an Moral und Gesetze, die Umsetzung des Staatsbürgers in Uniform sowie nichtmilitärische Alternativen der Konfliktbewältigung.
Ist dieser Einsatz mit Ihrem Gewissen vereinbar?
Wenn nicht, verlangen Sie eine andere Verwendung!
pax christi ermutigt die Soldatinnen und Soldaten des deutschen Syrien-Kontingents zu individueller Gewissensprüfung
„Wir ermutigen die Soldatinnen und Soldaten des deutschen Syrien-Kontingents jede für sich zu prüfen, ob dieser Befehl mit ihrem Gewissen in Einklang steht. Wenn nicht haben sie das Recht, von ihrem Dienstherrn eine andere Verwendung zu verlangen“, betont die pax christi-Vorsitzende Wiltrud Rösch-Metzler und ergänzt: „Nach unserer Auffassung ist diese Mandatierung der Bundeswehr weder politisch, noch rechtlich, noch ethisch zu rechtfertigen. Denn dieser Einsatz konterkariert die diplomatischen Bemühungen zur Beilegung der Kämpfe in Syrien und es spricht viel für seine Unvereinbarkeit mit Grundgesetz und Völkerrecht.“
Christof Grosse, der Sprecher der pax christi-Kommission Friedenspolitik begründet weiter: „Wer unsere pazifistische Sicht nicht teilt, muss zumindest begründen, wenn er das zivilisatorische Tötungsverbot außer Kraft setzen will. Das Ziel, die Beziehung zur französischen Regierung und damit die Position Deutschlands in der Europäischen Union nicht zu gefährden, ist an sich berechtigt, aber für dieses politische Anliegen dürfen Bundeswehrangehörige weder in Lebensfahr gebracht, noch dem Risiko gravierender Verstöße gegen Recht und Moral ausgesetzt werden. Bei Ablehnung eines Einsatzes aus Gewissensgründen muss der Dienstherr eine Einsatzalternative anbieten. Ich erinnere daran, dass das Bundesverwaltungsgericht Major Pfaff rehabilitierte, der seinerzeit die Unterstützung des dritten Irak-Kriegs verweigert hatte. Das Gericht hat bestätigt, dass die Freiheit des Gewissens gemäß Artikel 4 Absatz 1 des Grundgesetzes kein durch andere Grundrechte oder Gesetze einschränkbares Gut ist, mithin für jede Soldatin und jeden Soldaten nicht nur für den Fall prinzipieller Kriegsdienstverweigerung gilt, sondern auch in einer Situation wie der gegebenen. Es handelt sich dann um eine situationsbezogene Kriegsdienstverweigerung.“
Der ausführliche Brief an die Soldaten ist hier verfügbar: Offener Brief Ermutigung zur Gewissensprüfung.pdf
Veröffentlicht von mwengelke am Mittwoch, Januar 27th, 2016 @ 4:44PM
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