Ulrich Frey: Leitbild für deutsche Verantwortung
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Unser Grundsatz
Der Arbeitskreis respektiert die Rolle der Bundeswehr als Bestandteil der Verteidigung unserer demokratisch verfassten Gesellschaft auf der Basis des Grundgesetzes und des Völkerrechts.
Wir begleiten kritisch die Politik hinsichtlich des Auftrags der Streitkräfte, deren Bindung an Moral und Gesetze, die Umsetzung des Staatsbürgers in Uniform sowie nichtmilitärische Alternativen der Konfliktbewältigung.
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„Gemeinsame Sicherheit“ zur Konkretisierung des Friedensgebotes des Grundgesetzes
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode verspricht eine „aktive“ Mitgestaltung der „internationalen Verantwortung“ Deutschland. „Dabei lassen wir uns von den Interessen unsres Landes leiten. Deutschland setzt sich weltweit für Frieden, Freiheit und Sicherheit, für eine gerechte Weltordnung, die Durchsetzung der Menschenrechte und die Geltung des Völkerrechts sowie für nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung ein“. Als Mittel werden die „Diplomatie, die „friedliche Konfliktregulierung“ und die „Entwicklungszusammenarbeit“ zitiert. Die existierenden Widersprüche, gar Brüche zwischen den vorrangig genannten realpolitischen „Interessen“ einerseits und den normativen Werten wie Frieden, Freiheit und Sicherheit sowie den Mitteln zu ihrer Anwendung werden nicht thematisiert. Der Koalitionsvertrag benennt kein friedenspolitisches Leitbild, das helfen könnte, solche Widersprüche zu überbrücken, etwa im Sinne einer „Friedenslogik“ statt „Sicherheitslogik“, wie es die Zivilgesellschaft fordert.
Ein taugliches friedenspolitisches Leitbild im Sinne einer Friedenslogik könnte das aus dem Grundgesetz von Helmut Simon und anderen abgeleitete „Friedensgebot“ sein (u.a. Präambel, Artikel 1 Abs. 2, 20 Abs. 3, 26 Abs. 1 Satz 1). Wesentlich für das Friedensgebot ist das Konzept der gemeinsamen Sicherheit. Von Olof Palme propagiert, hat es im Kalten Krieg praktisch-politisch zur Entspannung im Verhältnis Ost-West beigetragen. Es ist eine der Grundlagen der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) geworden. Die Friedensbewegung hat es unterstützt. Wichtige Merkmale einer gemeinsamen Sicherheit sind die Akzeptanz der gegenseitigen Abhängigkeit (Interdependenz), eine gemeinsame Verantwortung und die Einsicht, dass Sicherheit auf Dauer nur mit, und nicht gegen den Konfliktpartner möglich ist. Das Konzept der gemeinsamen Sicherheit erschließt sich aus dem der kollektiven Sicherheit, das in Art. 24 Abs. 2 GG niedergelegt ist und das den Beitritt der Bundesrepublik zu den UN als einem System der kollektiven Sicherheit ermöglicht hat. Entwickelt wurde es zwischen dem 1. und 2. Weltkrieg als Alternative zu den kriegsgeneigten Bündnissen kollektiver Verteidigung. Systeme der kollektiven Verteidigung nach Art. 87a GG, z.B. der NATO, bieten Schutz gegen Aggressionen Dritter. Das Konzept kollektiver Sicherheit folgt im Sinne des Friedensgebotes des Grundgesetzes einer „Friedenslogik“, das eines Verteidigungsbündnisses dagegen einer „Sicherheitslogik“. Das Bundesverfassungsgericht hat – bestimmend für die seitherige Entwicklung – in seiner Entscheidung zum Einsatz der Bundeswehr out of area vom 12.7.1994 (BvE 3/92) die grundsätzliche Differenz zwischen kollektiver Sicherheit nach Art. 24 Abs. 2 GG und kollektiver Verteidigung nach Art. 87a GG für „unerheblich“ befunden und die NATO als ein „System gegenseitiger kollektiver Sicherheit“ qualifiziert. Dadurch wurde das Konzept der gemeinsamen Sicherheit dem Grunde nach beschädigt und damit das Friedensgebot des Grundgesetzes behindert. Der Review-Prozess könnte dieses grundsätzliche Problem deutscher Politik – nicht nur der Außen- und Sicherheitspolitik – korrigierend aufgreifen.
Die Ukraine-Krise hat zwar bisher nicht zu einem neuen Kalten Krieg zwischen Russland und dem Westen (USA und Europa) geführt, wenn auch am Horizont schon die Kündigung des INF-Vertrages von 1987 über die Begrenzung der Mittelsteckenraketen aufgetaucht ist. Aber das gegenseitige Vertrauen ist infolge der völkerrechtswidrigen Übernahme der Krim durch Russland, politische, ökonomische und militärische Eskalation durch Sanktionen sowie gegenseitige Ausschlüsse zerrüttet. Der Konsens über eine gemeinsame Sicherheit in Europa, der u.a. in der KSZE-Schlussakte (1975) und der Charta von Paris (1990) zum Ausdruck kam, ist zerstört. In der Ost-Ukraine herrscht gegenwärtig ein verdeckter Krieg. Zwecks einer vertraglich vereinbarten neuen belastbaren europäischen Sicherheitsarchitektur müssen Russland, die EU und die USA trotz unterschiedlicher innergesellschaftlicher und außenpolitischer Rahmenbedingungen die gemeinsame Herausforderung annehmen, Sicherheit miteinander und nicht gegeneinander zu gestalten. Der Koalitionsvertrag versprach dies im Herbst 2013. Dazu wäre dienlich, im NATO-Russland-Rat über die politische Konsultation und Kommunikation hinaus eine ernsthafte Zusammenarbeit aufzunehmen. Bei alledem hätte die OSZE eine zentrale Rolle zu spielen und nicht die NATO. Sowohl die Zukunft der Ukraine als auch die Zukunft des Verhältnisses der USA, Europas und Russlands zueinander brauchen den politischen Neuanfang einer kollektiven und gemeinsamen Sicherheit auf der Grundlage zukunftsfähiger gemeinsamer Interessen und Werte – gegen eine geopolitisch orientierte Frontstellung und gefährliche Eskalation.
Bad Honnef, 24.9.2014
Ulrich Frey, stellvertretender Vorsitzender des Förderkreises Darmstädter Signal und Mitglied des Sprecher/nnenrates der Plattform Zivile Konfliktbearbeitung. Kontakt: ulrich.frey@web.de
Veröffentlicht von mwengelke am Mittwoch, Oktober 8th, 2014 @ 10:03AM
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