Zu unserem Selbstverständnis
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Unser Grundsatz
Der Arbeitskreis respektiert die Rolle der Bundeswehr als Bestandteil der Verteidigung unserer demokratisch verfassten Gesellschaft auf der Basis des Grundgesetzes und des Völkerrechts.
Wir begleiten kritisch die Politik hinsichtlich des Auftrags der Streitkräfte, deren Bindung an Moral und Gesetze, die Umsetzung des Staatsbürgers in Uniform sowie nichtmilitärische Alternativen der Konfliktbewältigung.
Aus gegebenem Anlass soll hier einem falschen Bild entgegengetreten werden.
Ihr mögt bitte verzeihen, wenn ein falscher Eindruck entstanden ist und wir einem möglichen Missverständnis nicht ausreichend vorgebeugt haben. Sogar jemand, der uns gut kennt, hat eine unserer Entscheidungen leider in den falschen Hals bekommen und uns (dankenswerterweise) dafür kritisiert.
Worum geht es? Um den Referenten für das Generalthema „Polizeigewalt“ bei unserem letzten Seminar in Dasing.
Der Vorwurf lautete: ist das „Darmstädter Signal“ jetzt zum Mainstream übergewechselt und nicht mehr kritisch?
Die einfache Antwort „nein!“ wäre hier wohl nicht angemessen, denn das würde das Problem nicht erklären. Daher zunächst zur Historie.
Wie im Reader nachzulesen, wollten wir zuerst den inzwischen leider verstorbenen Polizeihauptkommissar im Ruhestand Karl Hilz, einen bekannten Polizeikenner und Kritiker, bitten, bei uns vorzutragen und mit uns zu diskutieren. Dann erfolgte die Absage durch das AZK, wenngleich mit anderer offizieller Begründung, nämlich zu geringer Teilnehmerzahl. Der Verdacht, dass hier nur jemand kalte Füße bekommen haben könnte, jemanden einzuladen, der offiziell als „Verfassungsfeind“ geführt wird, lag auf der Hand und wurde später indirekt bestätigt.
Nun zu unserer Haltung: Für uns gilt erstens die Unschuldsvermutung und zweitens diskutieren wir mit allen. Das Verhindern voreilig als schädlich empfundener Diskussionen ist typisches Handwerkszeug in Diktaturen und wird von uns heftig kritisiert.
Anschuldigungen, insbesondere falsche, können für uns kein Grund sein und waren es auch nicht. Die Recherche bezüglich dieses Referenten hat ergeben, dass bis auf einen Vorwurf alle anderen frei erfunden waren. Insbesondere war Herr Hilz weder ein Freund von Rechtsextremismus noch ein Gewaltbefürworter. Er trat für und nicht gegen die Verfassung mit allen ihren Rechten und Pflichten ein. Die Reichsbürger, die ihn gerne gewonnen hätten, hatten bekanntlich beklagt, dass er „noch nicht so weit“ sei, man ihn leider nicht gewinnen habe können. Sie trennten sich im Streit. Auch hat Herr Hilz sich öffentlich stets für eine tolerante Diskussion ohne Gewalt ausgesprochen. Übrigens ganz im Gegensatz zu den Menschen bzw. Institutionen, die mit ihm gar nicht sachlich diskutieren wollten, sondern seine Thesen lieber autoritär unterdrückten, an der freien Meinungsäusserung hinderten. Nur ein Beispiel, wer hier wem Gewalt antut, wer lieber reden will, nur nach Argumenten fragt, und wer das Grundgesetz ablehnt, sei hier als Denkanstoß gestattet:
Vorwürfe alleine, vor allem solche, die darauf abzielen, die Diskussion zu unterdrücken, sind eher ein Argument, solche Personen anzuhören. Auch die Geschäftsführerin des AZK war auf meine Nachfrage hin der Meinung, dass eine Vorverurteilung nicht genüge und Herr Hilz kommen dürfe, wenn es für die Vorwürfe gegen ihn keine Belege gebe. So sollte es in einer Demokratie doch mindestens sein. Warum nicht sogar alle Argumente von allen Leuten anhören? Den Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit hätten wir zwar nicht prüfen müssen (siehe den nächsten Absatz), er darf aber nicht als Mittel zur Ausgrenzung erhoben werden, zumal es dafür keinen Beleg, erst Recht kein rechtskräftiges Urteil gegen diesen Referenten gab. Dr. Rolf Gössner hat in seinem Vortrag auf die Benachteiligung hingewiesen, nicht mehr als Referent eingeladen zu werden. Das lehnen wir ganz allgemein ab und verurteilen es auf das Schärfste vor einer Klärung.
Im übrigen nehmen wir das Recht in Anspruch, uns mit allen unterhalten zu dürfen, selbst wenn gegen sie, im Gegensatz zu Herrn Hilz, Anklage erhoben wurde, oder sie Delikte begangen hätten. Wir glauben, wir dürften z.B. sogar George W. Bush einladen, um ihn nach seiner Begründung für die Zulässigkeit von falschen Kriegsgründen zur Tarnung von Angriffskriegen zu befragen, oder Abgeordnete in Deutschland wie Dr. Markus Söder, die sich für bewaffnetes Nation-Building ausgesprochen haben, insbesondere vor einem verbindlichen Urteil. Niemand sollte Angst haben müssen, dass man durch eine offene und ehrliche Diskussion (sogar wenn der Referent verurteilt wäre) selbst einer Straftat bezichtigt wird oder gar selbst zum Straftäter werden könnte. Man wird sich nur des richtigen Wegs bewusster. Diskussionsverbote, auch indirekte, zeugen nicht von aufrichtiger demokratischer Haltung und werden von uns strikt abgelehnt. Der Zweck der Warnung vor Herrn Hilz dürfte jedoch genau darauf gerichtet gewesen sein, Demokratie zu verhindern. Diskussionsverhinderung ist nicht Aufgabe des Staates.
Wir interessieren uns für alle Argumente, wollen eine interessante Diskussion, auch wenn (und gerade wenn) sie voraussichtlich kontrovers geführt wird, solange man Person und Sache trennt und fair bleibt. Redeverbote sind unfair und nicht zielführend. Das war auch der einzige Grund, weshalb wir, ohne dass es für uns als freie Bürger in einer (allerdings schwer angeschlagenen) Demokratie (s. o.a. Video) sonst einen Hinderungsgrund gegeben hätte, Herrn Hilz abzusagen, dies letztlich doch taten: Er hat zwar eine klare (interessante) Meinung in Form von Bewertungen erkennen lassen, jedoch zuwenige Argumente bzw. Tatsachen, über die man dann hätte reden können. Hätte ich allerdings ein Video wie das oben verlinkte früher gesehen, wäre das m.E. Beleg genug gewesen, darüber zu diskutieren. Trotz bzw. wegen erwünschten Redeverbots. Der Verfassungsschutz ist zur Warnung vor Gefahren da, nicht zur Verhinderung unliebsamer Fragen. Mit Karl Hilz darüber zu diskutieren, geht nun (mit ihm persönlich) leider nicht mehr. Wie er von seinen (Ex-)Kollegen behandelt wurde, hat ihn wohl vorzeitig ins Grab gebracht. Wer immer das richtig findet, widerspricht Art. 1 GG und dem Wunsch nach einer offenen Diskussion, die wir uns nicht nehmen lassen.
Karl Hilz hat dem (wankenden) Rechtsstaat trozdem einen Dienst erwiesen. Er hat gezeigt, dass man lautstark mehr Demokratie wagen kann, auch wenn man dafür dann mit Dreck beworfen und misshandelt wird. Der Staat hat ihn nicht, wie wir es getan haben, um mehr Belege für seine Thesen gebeten, sondern sich (zumindest in den Augen vieler) gewaltig vergriffen. Das kritisierte Verhalten der Polizei hat der Demokratie schwer geschadet, nämlich den Beleg für die Begründetheit der unliebsamen Thesen durch sein eigenes Handeln beispielhaft (jedoch ganz und gar nicht vorbildlich) untermauert. Karl Hilz wollte zeigen, dass man sich das Rederecht nicht nehmen lassen muss. Polizei und Verfassungsschutz sollten besser vermeiden, durch ihr Tun den Beleg zu liefern, dass die Diskussion über ihre Methoden offenbar dringend erforderlich ist.
Und Dr. Rolf Gössner hat gezeigt, dass man für die Demokratie mehr als ein Berufsleben lang kämpfen kann, weil die Mühlen der Justiz manchmal so langsam mahlen. Dem Fragesteller sei gedankt für die Gelegenheit, keinen Zweifel daran aufkommen zu lassen, wofür das „Darmstädter Signal“ steht, nämlich für eine Demokratie, die Kritik an Missständen, ganz egal, ob zutreffend oder nicht, tolerant und zumindest nicht mit chinesischen Methoden begegnet. Argumenten sollte, statt mit übertriebener Gewalt, nur mit besseren Argumenten begegnet werden. Gerade Staatsgewalt darf nicht zur Repression missbraucht werden, quasi als Ersatz für fehlende Bereitschaft zur Diskussion oder Angst vor der Belegbarkeit schwerer Vorwürfe, wie hier offensichtlich – mit bedauerlichen Konsequenzen sowohl für das Ansehen der Gewaltbefürworter als auch die Gesundheit von Karl Hilz – erfolgt.
Veröffentlicht von Florian Pfaff am Montag, Dezember 13th, 2021 @ 7:33PM
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