Zum Ukraine-Konflikt
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Unser Grundsatz
Der Arbeitskreis respektiert die Rolle der Bundeswehr als Bestandteil der Verteidigung unserer demokratisch verfassten Gesellschaft auf der Basis des Grundgesetzes und des Völkerrechts.
Wir begleiten kritisch die Politik hinsichtlich des Auftrags der Streitkräfte, deren Bindung an Moral und Gesetze, die Umsetzung des Staatsbürgers in Uniform sowie nichtmilitärische Alternativen der Konfliktbewältigung.
Siehe auch u.a Video, die jpg-Datei und die externen Links (der Appell kann mitgezeichnet werden.)
Wir nehmen die Verschlechterung der internationalen Beziehungen anlässlich der jüngsten Entwicklungen in und um die Ukraine mit Bedauern und Sorge zur Kenntnis und stellen dazu fest:
Die Spannungen wären bei Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten vermeidbar gewesen. Insbesondere haben Drohungen seitens der Ukraine gegenüber der russischstämmigen Bevölkerung, vor allem die Ankündigung des Verbots der russischen Sprache, aber auch die Erklärung der USA, eine NATO-Mitgliedschaft der Ukraine nicht auszuschließen, was von Russland als Bedrohung empfunden wird, bisher nicht zu einem Interessenausgleich beigetragen, sondern den Konflikt bewirkt und weiter verschärft.
Dass Russland die Krim behalten wird, mag die Ukraine schmerzen, sie hätte diesen Konflikt jedoch nicht herbeiführen müssen. Ohne die vorangegangene Politik der Ukraine hätte es die Sezession nicht gegeben und wären die bilateralen Abkommen zur Schwarzmeerflotte unverändert in Kraft. Dies ist ein Beispiel dafür, dass Verhandeln und Kooperation oft besser sind als Machtansprüche und Drohungen, denen sich ein Land wie Russland kaum einfach beugt.
Selbstverständlich hat jedes Land grundsätzlich das Recht, die Mitgliedschaft in einem beliebigen Militärbündnis zu beantragen. Jedoch kann es, nachdem die USA die Stationierung von gegen sie einsetzbaren Waffensystemen auf Kuba (1962) nicht duldeten, auch kaum verwundern, dass Russland heute ebenfalls keine neuen gefährlichen Waffen in seiner unmittelbaren Nähe hinnimmt. Im übrigen läge es auch im Interesse der NATO, keinem Land die Mitgliedschaft in Aussicht zu stellen, dessen Grenzfragen nicht geklärt sind. Dass dieser Ausschlussgrund für eine angestrebte NATO-Mitgliedschaft im Fall der Ukraine plötzlich nicht mehr gelten soll, kann Russland ebenfalls nur als Drohgebärde auffassen. Drohungen sollten – in beiden Richtungen – unterlassen und statt dessen die gemeinsamen Interessen in den Blick genommen werden.
Wir sind der Meinung, dass in allen Konflikten in der heutigen Zeit nur Diplomatie, nicht Säbelrasseln oder gar Anwendung militärischer Gewalt das Problem lösen kann und hoffen, dass sich die Lage nicht so gefährlich entwickelt wie nach der Stationierung der US-Raketen in der Türkei mit der Folge der Stationierung sowjetischer Raketen auf Kuba, was am Ende beinahe einen Atomkrieg ausgelöst hätte. Sowohl die öffentliche Ankündigung der USA, militärisch in den Ukraine-Konflikt nicht einzugreifen, als auch die Erklärung Russlands, keinen Angriff auf die Ukraine zu beabsichtigen, begrüßen wir als Signale in Richtung Deeskalation, für die sich Soldaten immer stark machen sollten, da Letztere im Fall eines bewaffneten Konflikts meist als Erste mit ihrem Leben bezahlen.
Zur Lösung des Konflikts könnten unserer Meinung nach mehrere Dinge beitragen: Erstens die Umsetzung des Minsker Abkommens, zweitens ein Stopp der NATO-Ausdehnung an den Grenzen Russlands, also zumindest ein Stopp, besser die Rücknahme der Truppenverstärkungen an den Grenzen zu Russland und keine neuen Mitglieder, die Russland als Bedrohung empfinden könnte.
Vorstellbar wäre z.B. ein Vertag nach dem Vorbild des österreichischen Staatsvertrages von 1955, also Neutralität. Drittens eine international beobachtete Abstimmung der Bevölkerung und Anerkennung des Ergebnisses in allen russischsprachigen Gebieten der Region, insbesondere (erneut) auf der Krim, um konfliktfrei zu klären, dass es nicht um Annexion geht, sondern um den freien Willen der Bevölkerung, welchem Staat die Menschen angehören wollen, z.B. nach dem Vorbild der Abstimmung im Saarland nach dem Zweiten Weltkrieg und dem Saarvertrag (1956).
Der Bewertung des ehemaligen Generalinspekteurs der Bundeswehr Harald Kujat zum Rücktritt des Inspekteurs der Marine, Vizeadmiral Kay-Achim Schönbach, schließen wir uns uneingeschränkt an.
Video zur Bewertung Gen a.D. Harald Kujat:
Verwiesen sei auch noch auf drei externe Beiträge. Den ersten (den Appell) kann man mitzeichnen:
Veröffentlicht von Florian Pfaff am Montag, Januar 31st, 2022 @ 11:58AM
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