PM: Parlamentsarmee erhalten
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Unser Grundsatz
Der Arbeitskreis respektiert die Rolle der Bundeswehr als Bestandteil der Verteidigung unserer demokratisch verfassten Gesellschaft auf der Basis des Grundgesetzes und des Völkerrechts.
Wir begleiten kritisch die Politik hinsichtlich des Auftrags der Streitkräfte, deren Bindung an Moral und Gesetze, die Umsetzung des Staatsbürgers in Uniform sowie nichtmilitärische Alternativen der Konfliktbewältigung.
Pressemitteilung vom 27. Oktober 2013 in Königswinter
Aushöhlung des Parlamentsvorbehalts verhindern
Der Arbeitskreis DARMSTÄDTER SIGNAL – das kritische Forum für Staatsbürger in Uniform- spricht sich auf seinem 89. Arbeitstreffen für die Beibehaltung der konstitutiven Zustimmung des Bundestages zu jedem bewaffneten Einsatz der Bundeswehr aus. Der Vorschlag der CDU in den Koalitionsverhandlungen das Parlamentsbeteiligungsgesetz zu ändern muss abgelehnt werden, um das Prinzip der Parlamentsarmee verfassungsgemäß zu erhalten.
Dies gilt auch für sogenannte „Bündnisverpflichtungen“ und die Mitwirkung von Bundeswehrsoldaten in multinationalen Stäben – und zwar vor dem Beginn einer solchen Mission. Nicht mandatierte bzw. durch das Parlament nicht gebilligte Mitwirkung an Kampfeinsätzen hat zu unterbleiben. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt darauf hingewiesen, dass bewaffnete Einsätze ohne Parlamentsbeteiligung unzulässig sind.
Eine generelle bzw. pauschale Übertragung der Kommandohoheit ist aus unserer Sicht nicht zulässig.
Hier steht die Pressemitteilung als PDF 20131027_PM_Parlamentsvorbehalt bereit.
Veröffentlicht von mwengelke am Sonntag, Oktober 27th, 2013 @ 6:00PM
Kategorien: Positionen
Am 05.11.2013 versicherte uns das Büro von Rainer Arnold (SPD) schriftlich: „Eine Aufweichung des Parlamentsvorbehalts ist für uns nicht verhandelbar. […] Ob wir uns mit diesen Positionen bei den Verhandlungen durchsetzen werden, ist indes noch offen.“
Die Mitspracherechte des Bundestages bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr im Rahmen von NATO oder EU sollen auf den Prüfstand kommen, kündigte unterdessen Verteidigungsminister Dr. Thomas de Maizière am 12.11.2013 in Berlin gemeinsam mit dem SPD-Vorsitzenden Frank-Walter Steinmeier in der Arbeitsgruppe Außen und Verteidigung bei den Koalitionsverhandlungen an.
Eine Kommission soll den sogenannten Parlamentsvorbehalt untersuchen und binnen Jahresfrist Reformen vorschlagen. Erst wenn die Kommission ihre Ergebnisse präsentierte, soll über Änderungen am geltenden Recht entschieden werden. Die Arbeitsgruppe trifft am 18.11.2013 zum letzten Mal zusammen. Dann geht es u.a. um die Haltung zu Kampfdrohnen und die Konsequenzen aus der NSA-Affäre, meldet die Frankfurter Allgemeine Zeitung.
Die Rheinische Post schrieb, in der Arbeitsgruppe wäre keine Rede mehr davon, baldmöglichst Kampfdrohnen anzuschaffen. Andererseits schließt die SPD das am Ende aber auch nicht aus. Jedenfalls beabsichtigt die künftige Koalition ausdrücklich die Förderung der Entwicklung europäischer Drohnen-Technologie. Das Thema einer möglichen Bewaffnung von Drohnen wird der schwarz-rote Koalitionsvertrag nicht erwähnen. Darüber soll später entschieden werden.
Union und SPD hätten sich auf einen Vorstoß zur Kontrolle der Rüstungsexporte geeinigt. „Wir wollen auch eine neue Initiative bei den Klein- und Handwaffen vornehmen“, kündigte de Maizière an. Die Waffen sollen möglichst „unauslöschbar markiert“ werden, damit sie zurückverfolgt werden können. Auf diesem Wege soll der Missbrauch von exportierten Waffen bekämpft werden.
SPD und Union vereinbarten darüber hinaus, dass private Sicherheitsdienste nicht an militärischen Einsätzen beteiligt werden sollen. Die USA machten im Irak-Krieg 2003 schlechte Erfahrungen mit solchen Unternehmen.